Kleintransporter
Kleintransporter für zeitkritische Transporte
Kraftfahrzeuge, die für die Güterbeförderungen zuständig sind, werden als Kleintransporter bezeichnet. Hierbei ist interessant, dass Kleinlaster - aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts – mit der Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden dürfen.
Sofern die Kategorien betrachtet werden, befindet sich der Kleintransporter zwischen Hochdachkombis, Lieferwagen und LKWs, die auch nur mit einer anderen Fahrerlaubnis bewegt werden dürfen. Viele Hersteller produzieren nicht nur Kleintransporter, sondern auch Kleinbusse; jene dürfen ebenfalls mit der Fahrerlaubnis B gefahren werden. Im Übrigen entstand die Gattung Kleintransporter in den 1950er Jahren mit der Einführung des Transporters einer populären deutschen Automobilfirma.
Der Kleintransporter unterliegt keiner gesonderten Geschwindigkeitsbegrenzung, sofern sein Gesamtgewicht nicht die Höhe von 3,5 Tonnen überschreitet. Kleinlaster sind deshalb vor allem bei zeitkritischen Transporten sehr beliebt. Dies wären zum Beispiel Tätigkeiten im Kurier- und Liefergewerbe. Ein solcher Kleintransporter verfügt über einen sehr starken Motor. Es handelt sich allerdings um den gleichen, welcher auch in einen PKW eingebaut wird; das Besondere daran ist, dass die Masse des Kleintransporters wesentlich größer ist und somit über eine ausgezeichnete und vorteilhafte Bauweise verfügt.
Kritik findet die Bremskraft der Fahrzeuge, denn dieser Aspekt ist der häufigste Auslöser, welcher bei Unfällen vorkommt. Nach diversen Tests sind Experten zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bremskraft aufgrund des sehr hohen Gewichts und der bestehenden Masse oft nicht ausreicht und es somit zu Schwierigkeiten im allgemeinen Straßenverkehr kommen kann. Auffahrunfälle mit einem Kleintransporter sind häufig.