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LKW

Donnerstag, 16. Oktober 2008 10:20

LKW bzw. Lastkraftwagen dürfen nur Güter transportieren

Große Kraftfahrzeuge mit einem starrem Rahmen werden als LKW bzw. als Lastkraftwagen bezeichnet; bestimmt sind solche Fahrzeuge ausschließlich für die Beförderung von Gütern. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist vom LKW, Laster oder Brummi die Rede.

Die Bestandteile eines solchen Gefährts sind unter anderem tragende Chassis, ein Leiterrahmen, ein geeigneter Antrieb, eine Fahrerkabine und ein bestimmter und individueller Aufbau, welcher für das Tragen der Lasten zuständig ist.

Differiert werden können LKWs in leichte, mittelschwere und schwere Lastkraftwagen; je nach Zulassung können diese entweder als PKW oder auch als LKW gelten. In gewissen Ausnahmefällen handelt es sich um ein Fahrzeug, das beide Bedingungen erfüllt und somit PKW und auch LKW ist. Kleinlaster werden im Übrigen auch als Lieferwagen, Kombinationskraftwagen, Kleintransporter oder Hochdachkombi bezeichnet

Der Lastkraftwagen wurde dazu bestimmt, selbst Lasten zu tragen und/oder zusätzlich noch einen oder zwei Anhänger zu ziehen. Die zweite Variante wäre, dass sie sogleich zu Beginn als Sattelschlepper gebaut wurden. Hierbei muss aber erwähnt werden, dass ihnen der zum Gütertransport wichtige Aufbau fehlt. Des Weiteren kann der LKW über die Position des Motors unterschieden werden; je nach Bauform und Platzierung der Fahrerkabine handelt es sich entweder um einen Langhauber (der Motor befindet sich vor der Fahrerkabine), um einen Kurzhauber (der Motor ist zum Teil in die Fahrerkabine hinein verschoben) oder auch um einen Frontlenker (hierbei befindet sich der Motor unter der Fahrerkabine).

Thema: Transportfahrzeuge | Kommentare (0) | Autor: Helga